8. Monatsmeeting 2024 - Kantonsgericht


Am Donnerstag 3. Oktober 2024 waren wir zu Gast im Kantonsgericht Graubünden. Dabei hat sich unser Panathlonmitglied Remo Cavegn - wir danken für die Einladung - als wahrer "Kunsthistoriker" erwiesen und uns viele Interessante Details über das vor wenigen Jahren frisch renovierte Alte Gebäu erzählt. Die Liegenschaft früher ein Wohnhaus und im Besitze der Familie Salis ist für ein modernes Gericht räumlich und sicherheitstechnisch nicht mehr zeitgemäss. Mit der kantonalen Gerichtsreform, die per 1. Januar 2025 in Kraft treten wird, werden das Kantonsgericht und das Verwaltungsgericht zum neuen Obergericht zusammengefasst und über die Strasse in das ehemalige Regierungsgebäude, wo viele Jahre das kantonale Tiefbauamt untergebracht war, umziehen. Mit einem umfassenden Umbau, der derzeit im Gange ist, werden die Anforderungen an ein modernes Gericht umgesetzt.
 
Remo, Werner, Peter und Schampi
Unsere Experten

Im zweiten Teil haben unsere Panathlon-Juristen, Werner Jörger und Peter Philipp, dem aus allen Nähten platzenden Plenarsaal - die grosse Beteiligung und gute Stimmung war für den Vorstand eine grosse Freude - die Grenzen zwischen Sport-, Zivil- und Strafrecht näher gebracht. Dabei haben wir erfahren, dass wir im Panathlonclub mit Werner Jörger einen Dopingexperten in unseren Reihen haben. Eine interessante Diskussion ergab sich im aktuellen Fall von der Rad-WM mit dem Tod einer Schweizer Athletin. Dabei wurden über mögliche sportliche und juristische Handlungsfelder und Berührungspunkte zwischen sportlicher und ziviler Justiz in der laufenden Untersuchung diskutiert.

Zum Abschluss forderte Peter Philipp die "Geschworenen" vom Panathlonclub auf, ein eigenes Urteil zu einem Fall aus der Praxis abzugeben. Wie im Gericht üblich sind die Teilnahme aller Anwesenden an der Abstimmung obligatorisch und Stimmenthaltungen nicht erlaubt. Vor vielen Jahren hat sich bei einem Berglauf in den Deutschen Alpen ein Drama abgespielt. Während des Laufes haben sich die Wetterbedingungen verschlechtert und Läufer zum Teil in kurzen Hosen und Leibchen in Schwierigkeiten gebracht. Dabei haben 2 Teilnehmer ihr Leben verloren. Das Gericht musste nun darüber entscheiden, ob für den Tod Selbstverantwortung gilt oder ob der Veranstalter verantwortlich ist und den Lauf rechtzeitig hätte abbrechen müssen.


Die "Geschworenen" unseres Clubs haben mit einer Mehrheit den Veranstalter freigesprochen und die Eigenverantwortung höher gewichtet. Die Deutschen Gerichte haben in diesem Falle ein ähnliches Urteil gefällt. Wir danken Remo, Werner, Peter und Schampi für den interessanten Abend, der anschliessend mit dem obligaten Nachtessen im Hotel Stern ausklingte.
(Text Reini Spahr)

 
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